Steuerrecht mit rechtlicher und steuerlicher Kompetenz

Wir beraten und vertreten Sie in steuerrechtlichen Fragen.

Wir beraten und unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei steuerrechtlichen Fragestellungen in der Schweiz. Dazu gehört die Begleitung bei der Offenlegung bisher nicht deklarierter Einkommens- und Vermögenswerte im Rahmen einer Nachdeklaration oder Selbstanzeige sowie die Unterstützung in laufenden oder drohenden Steuerstrafverfahren. In der Schweiz wird zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden, was eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Einordnung erfordert.

Wir übernehmen verbindliche Anfragen an die Steuerbehörden in Form von Tax Rulings, etwa bei Bewertungsfragen ausländischer Beteiligungen, bei der Einordnung von ausländischen Lebensversicherungen oder Pensionskassen, bei der Besteuerung eines Unternehmensverkaufs oder bei Fragen zu einzureichenden Belegen. Ebenso vertreten wir Sie bei Einsprachen, Rekursen und weiteren steuerrechtlichen Verfahren und übernehmen die Kommunikation mit den Steuerbehörden.

Im Rahmen von Steuerverfahren unterstützen wir Sie bei der Beantwortung von Auflagen, insbesondere bei Rückfragen zu Vermögensveränderungen, Renovationskosten von Liegenschaften, Aus- und Weiterbildungen, Fahrkostenabzügen oder Mitarbeiterbeteiligungen. Bei internationalen Sachverhalten beraten wir zu steuerlichen Abkommen wie dem automatischen Informationsaustausch, Doppelbesteuerungsabkommen sowie weiteren Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Für Schweizer Steuerpflichtige mit Einkommen oder Vermögen im Ausland ist eine vollständige Deklaration erforderlich. Wir beraten Sie bei Unsicherheiten und zeigen auf, wann eine Selbstanzeige sinnvoll sein kann, da andernfalls neben den ordentlichen Steuern auch Bussen drohen können. Zu beachten ist, dass eine straflose Selbstanzeige ausgeschlossen sein kann, wenn bereits Abklärungen durch die Steuerbehörden erfolgt sind.

Im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch übermitteln Finanzinstitute und Versicherungen relevante Daten an die Steuerbehörden, darunter Identifikationsdaten, Steueridentifikationsnummern, Zinserträge, Dividenden, Versicherungserträge sowie Kontoguthaben. Doppelbesteuerungsabkommen stellen sicher, dass Einkommen nicht mehrfach besteuert wird, erlauben jedoch in bestimmten Fällen auch den Informationsaustausch zwischen Staaten. Bei US-Bezug beraten wir zudem zu den Auswirkungen von FACTA II und zur steuerlichen Situation von US-Bürgern und Greencard-Inhabern.