Steuerrecht mit rechtlicher und steuerlicher Kompetenz

Wir beraten und vertreten Sie in steuerrechtlichen Fragen.

Wir beraten und unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei steuerrechtlichen Fragestellungen in der Schweiz. Dazu gehört die Begleitung bei der Offenlegung bisher nicht deklarierter Einkommens- und Vermögenswerte im Rahmen einer Nachdeklaration oder Selbstanzeige sowie die Unterstützung in laufenden oder drohenden Steuerstrafverfahren. In der Schweiz wird zwischen Steuerhinterziehung (Bussen sind hoch, doch keine StGB-Eintrag) und Steuerbetrug (Strafgesetzbuch=StGB) unterschieden, was eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Einordnung erfordert.

Wir übernehmen verbindliche Anfragen an die Steuerbehörden in Form von Tax Rulings, etwa bei Bewertungsfragen ausländischer Beteiligungen, bei der Einordnung von ausländischen Lebensversicherungen oder Pensionskassen oder bei der Besteuerung eines Unternehmensverkaufs.

Wir vertreten wir Sie bei Nachfragen des Steueramtes, Einsprachen, Rekursen und weiteren steuerrechtlichen Verfahren und übernehmen die Kommunikation mit den Steuerbehörden.

Im Rahmen von Steuerverfahren unterstützen wir Sie bei der Beantwortung von Nachfragen vom Steueramt (=Auflagen), Häufige Themen, Rückfragen zu Vermögensveränderungen, Renovationskosten von Liegenschaften, Kinderfremdbetreuungskosten, Fahrkostenabzügen oder Mitarbeiterbeteiligungen. Bei internationalen Sachverhalten beraten wir zu steuerlichen Abkommen wie dem automatischen Informationsaustausch, Doppelbesteuerungsabkommen sowie weiteren Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Für Schweizer Steuerpflichtige mit Einkommen oder Vermögen im Ausland ist eine vollständige Deklaration aller Werte weltweit erforderlich. Wir beraten Sie bei Unsicherheiten. Bei einer Nichtdeklaration in der Vergangenheit ist eine Selbstanzeige notwendig.

Im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch übermitteln Finanzinstitute, Unternehmen und Versicherungen relevante Daten an die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes des/der Steuerpflichtigen, mittels der Steueridentifikationsnummern (englisch Tax Identfication Number =TIN), Zinserträge, Dividenden, Versicherungserträge sowie Kontoguthaben, ebenso deren Wert am 31.12.. Doppelbesteuerungsabkommen stellen sicher, dass Einkommen nicht mehrfach besteuert wird. Sie erlauben einen über den automatischen Informationsaustausch hinausgehenden den Informationsaustausch zwischen Staaten.