Ehe & Erbrecht für klare Regelungen in Ihrer Familie

Wir beraten Sie umfassend zu Ehe, Erbrecht und Nachlassplanung.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen, Testamenten und Erbverträgen sowie die Begleitung bei Todesfällen, Erbteilungen und Willensvollstreckungen. Auch bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Wir beraten Sie bei güterrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung oder dem Tod eines Ehepartners. Der ordentliche Güterstand in der Ehe ist die Errungenschaftsbeteiligung. Vertragliche Güterstände sind die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Diese werden durch einen Ehevertrag zwischen den Ehegatten vereinbart.

Wenn Sie ein Testament verfassen oder hinterlegen lassen möchten, einen Erbvertrag erstellen wollen oder Unterstützung bei der Einsetzung eines Willensvollstreckers benötigen, beraten wir Sie persönlich und individuell. Eine rechtssichere Gestaltung ist entscheidend, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Bei einem Todesfall unterstützen wir Sie bei allen administrativen und steuerlichen Aufgaben, die in dieser Situation anfallen. Dazu gehören unter anderem die Koordination mit Behörden, die steuerliche Behandlung des Nachlasses sowie die Vorbereitung und Durchführung der Erbteilung.

Eine frühzeitige Nachlassplanung schafft Klarheit und Sicherheit. Insbesondere im Rahmen einer Pensionierungsplanung ist es sinnvoll, erbrechtliche Regelungen rechtzeitig festzulegen. Durch vorausschauende Planung können Sie die Aufteilung Ihres Vermögens gezielt steuern, steuerliche Nachteile reduzieren und Konflikte unter den Erben vermeiden.

Gerne übernehmen wir auch die Willensvollstreckung. Der Willensvollstrecker ist dafür verantwortlich, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen und die Erbteilung ordnungsgemäss durchzuführen. Er handelt verbindlich und ausschliesslich im Sinne des Erblassers nach dessen Tod.